Überblick

Die QuikStep GmbH bietet im Rahmen der Aktivierung und der beruflichen Eingliederung individuelle Einzelmaßnahmen nach dem Recht der Arbeitsförderung an. Sowohl wir als Dienstleistungsanbieter wie auch die Maßnahmen sind zertifiziert gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Die angebotenen Maßnahmen beruhen auf §45 Abs. 1 SGB III. Aktuell bieten wir für das gesamte Bundesgebiet folgende Maßnahmen an: